energierecht.ch ist seit über 10 Jahren mit energiewirtschaftlichen Fragestellungen verbunden. Beim Strom betrifft dies die Produktion, Verteilung, Versorgung und das damit verbundene (regulatorische) Umfeld.

Unsere Kunden sind Energieversorgungsunternehmen (insbesondere Stadtwerke), Arealnetzbetreiber, industrielle Grossverbraucher und die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden). Beratungsschwerpunkte sind:


Grundversorgung und freier Markt mehr...

Netzanschluss, Netznutzung, Netzzugang mehr...

Verkauf von Elektrizitätsnetzen mehr...

Ausgliederung oder Umstrukturierung von Energieversorgungsunternehmen mehr...

Leitungsbauverfahren auf allen Spannungsebenen mehr...

Konzessionsrecht mehr...

Konzessions(vertragliche)-Bestimmungen sind das entscheidende Bindeglied zwischen der öffentlichen Hand und den Versorgungsunternehmen und den Kraftwerkbetreibern. Öffentlichrechtliche Grundsätze beeinflussen die vertraglichen Abmachungen entscheidend. Die Gestaltung dieser öffentlichrechtlichen dominierten Beziehungen sind ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit; dabei spielen verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidungen, aber auch individualisierte Vertragsabreden eine entscheidende Rolle. Das Konzessionsrecht regelt Sachverhalts- und Rechtsbeziehungen über Jahrzehnte; der Konzessionsvertrag bestimmt deshalb in weiten Teilen über den wirtschaftlichen Erfolg eines Vorhabens und seine Entwicklung für kommende Jahrzehnte.

Unsere Leistungen sind in erster Linie:

 

Arealnetz mehr...

Contracting mehr...

Kraftwerkbau mehr...

Verfahren und Vertretung mehr...

Erneuerbare Energien mehr...

 

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