Wasserrechtliche Fragestellungen sind beim Bau und Betrieb von Wasser-kraftwerken von erheblicher Bedeutung, da sie über Jahrzehnte anhaltende Wirkungen begründen und die Kostenrechnung entscheidend beeinflussen. Sie beeinflussen aber auch die Ausgestaltung der Regeln für die Wasserversorgung jedes einzelnen Haushaltskunden.
Unsere Kunden sind Versorgungsunternehmen mit eigenen Wasserkraft-werken oder Anteilen daran, Kraftwerkbetreiber ohne Versorgungsauftrag und kommunale Wasserversorgungsunternehmen, bei denen wasserrechtliche Fragen ohne Bezug zur Stromproduktion stehen. Beratungsschwerpunkte sind:
Sanierung und Ersatzbau bestehender Wasserkraftwerke sind technisch wie rechtlich eine Herausforderung. Unsere Dienstleistungen betreffen
sandra.wittich@energierecht.ch, Telefon +41 (0)56 200 07 23
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