Wasserrechtliche Fragestellungen sind beim Bau und Betrieb von Wasser-kraftwerken von erheblicher Bedeutung, da sie über Jahrzehnte anhaltende Wirkungen begründen und die Kostenrechnung entscheidend beeinflussen. Sie beeinflussen aber auch die Ausgestaltung der Regeln für die Wasserversorgung jedes einzelnen Haushaltskunden.
Unsere Kunden sind Versorgungsunternehmen mit eigenen Wasserkraft-werken oder Anteilen daran, Kraftwerkbetreiber ohne Versorgungsauftrag und kommunale Wasserversorgungsunternehmen, bei denen wasserrechtliche Fragen ohne Bezug zur Stromproduktion stehen. Beratungsschwerpunkte sind:
Versorgungsunternehmen sind traditionell in die (vorallem) kommunale Verwaltung eingegliedert. Wenn man dies ändern will, sind die Vorteile einer Neuregelung dem bestehenden Zustand gegenüberzustellen; eine Rechtsformänderung ist nicht in jedem Fall vorteilhaft. Die Abwägung der Interessen entscheidet über die Rechtsform.
Wir haben zahlreiche Versorgungsunternehmen in Aktiengesellschaften, aber auch in öffentlichrechtliche Anstalten umgewandelt und die notwendigen Grundlagen vorbereitet.
sandra.wittich@energierecht.ch, Telefon +41 (0)56 200 07 23
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